Liebe Sponsoren, Förderer, Freunde & Fans von HainerJazz,

da ein Berliner Veranstaltungsunternehmer unbefugt im September am Hainer See - trotz unserer Pause - die HainerJazz-Tage 2026 öffentlich angekündigt hat, erging am 31.08.2026 unter dem Aktenzeichen EV 05O 1602/26 beim Landgericht Leipzig das Verbot: "ohne ausdrückliche Erlaubnis der Antragstellerin (HainerJazz GbR) Veranstaltungen unter der Bezeichnung Hainer Jazz Tage oder Hainer Jazz zu bewerben, anzubieten und/oder durchzuführen." Das gleiche gilt für das verwendete Fotobild-Material von den letzten HainerJazz-Tagen 2024.

Wir bitten die betroffenen Künstler, Sponsoren und Lieferanten um Verständnis, dass wir unsere Rechte wahren und Verwechslungen mit unseren geschützten Werktiteln vermeiden müssen.

Eurer HainerJazz-Team

Hinweis: Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung, gegen die ein Widerspruchsrecht besteht. Der verfügte Rechtsschutz bleibt bestehen, bis das Gericht den Fall neu verhandelt und einen anderen Beschluss erlässt.

Genießen Sie die Rückschau 2024 "HainerJazz Goes Excellence"