Liebe Sponsoren, Förderer, Freunde & Fans von HainerJazz,
da ein Berliner Veranstaltungsunternehmer unbefugt im September am Hainer See - trotz unserer Pause - die HainerJazz-Tage 2026 öffentlich angekündigt hat, erging am 31.08.2026 unter dem Aktenzeichen EV 05O 1602/26 beim Landgericht Leipzig das Verbot: "ohne ausdrückliche Erlaubnis der Antragstellerin (HainerJazz GbR) Veranstaltungen unter der Bezeichnung Hainer Jazz Tage oder Hainer Jazz zu bewerben, anzubieten und/oder durchzuführen." Das gleiche gilt für das verwendete Fotobild-Material von den letzten HainerJazz-Tagen 2024.
Wir bitten die betroffenen Künstler, Sponsoren und Lieferanten um Verständnis, dass wir unsere Rechte wahren und Verwechslungen mit unseren geschützten Werktiteln vermeiden müssen.
Hinweis: Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung, gegen die ein Widerspruchsrecht besteht. Der verfügte Rechtsschutz bleibt bestehen, bis das Gericht den Fall neu verhandelt und einen anderen Beschluss erlässt.